Dies sind die Bedingungen,
die erfüllt
werden müssen, damit wir
Deinen Hund aufnehmen können:
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Dein Hund ist gegen Staupe, Hepatitis und Parvovirose (SHP) geimpft. Bitte unbedingt immer den Impfpass mitbringen!
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Dein Hund wird regelmäßig entwurmt.
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Er verfügt über eine Hundehalterhaftpflicht-Versicherung (bitte Nachweis mitbringen).
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Dein Hund lässt unsere Einrichtung heile und ist stubenrein (damit ist auch gemeint, dass er KEIN "Markierungs-Gehabe" im Wohnraum zeigt!).
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Er ist sozialverträglich mit anderen Hunden und Menschen UND Freilauf mit anderen Hunden gewohnt.
Liebe
Neukunden!
Bitte vereinbart rechtzeitig vor der ersten Unterbringung Eures Hundes eine "Schnupperstunde" mit uns.
Diese ist kostenlos, aber unbedingt notwendig!
Bitte unbedingt den Impfpass und den Versicherungsnachweis zur Schnupperstunde mitbringen!
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hundepension RUDEL 77
(Stand 12.09.2024)
Die Hundepension RUDEL 77 verpflichtet sich, seine Gäste individuell, liebevoll und artgerecht zu betreuen sowie das Tierschutzgesetz und dessen Bestimmungen zu beachten und zu befolgen.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die stunden- oder tageweise Betreuung von Hunden sowie die für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen der Hundepension RUDEL 77.
Die vorliegenden AGB sind wesentlicher Bestandteil des Betreuungsvertrages. Es gilt die jeweils aktuell gültige Fassung. Vorherige Fassungen werden durch die aktuelle Fassung ersetzt.
§ 2 Beratungsgespräch (Schnupperstunde) / Buchung
(1) Hunde, die noch nicht in der Hundepension RUDEL 77 zur Betreuung waren, müssen vor einem Aufenthalt zur Schnupperstunde vorgestellt werden. Im Anschluss daran wird entschieden, ob die Verträglichkeit mit dem hauseigenen Hund gegeben ist und der anfragende Hund betreut werden kann. Der Hundehalter wird über die Leistungen von RUDEL 77 im Beratungsgespräch (Schnupperstunde) eingehend informiert. Details, Zeiten, Konditionen und Kosten der Betreuung werden in der Buchungsbestätigung festgehalten.
(2) Der Besuch der Hundepension ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
(3) Jegliche Besonderheiten (z. B. bzgl. der Verpflegung oder der medizinischen Versorgung) sind durch den Hundehalter vor Aufnahme des Hundes ausdrücklich anzugeben. Der Hundehalter trägt dafür Sorge, dass alle Arbeitsmittel wie Halsband, Geschirr, Leine, Medikamente und / oder Pflegeutensilien rechtzeitig mit der Abgabe des zu betreuenden Hundes zur Verfügung gestellt werden. Das für die Betreuungsdauer benötigte Futter muss mitgebracht werden, um Unverträglichkeiten zu minimieren. Reicht das Futter nicht, wird je nach Futtermenge und Art ein Aufschlag berechnet.
(4) Physische und psychische Besonderheiten oder Störungen des zu betreuenden Hundes sowie der Verdacht darauf, insbesondere aggressive oder ängstliche Verhaltensweisen, sind RUDEL 77 bei der Schnupperstunde mitzuteilen.
(5) RUDEL 77 kann nicht zu 100 % auf spezielle Trainingsmethoden eingehen bzw. diese umsetzen. Wir sind jedoch grundsätzlich und gerne bereit, die für den Hund gewohnten Abläufe und Maßnahmen umzusetzen, sofern uns dies möglich ist und diese nicht gegen tierschutzrelevante Punkte verstoßen. Mit eventuell entstehenden Trainingsrückschritten durch den Aufenthalt bei RUDEL 77 erklärt sich der Hundehalter einverstanden.
(6) Der Halter bestätigt, dass alle Informationen bezüglich des Hundes vollständig und wahrheitsgetreu sind.
(7) Beide Vertragsparteien erhalten ein Exemplar der Buchungsbestätigung.
§ 3 Vertragspartner / -abschluss
(1) Vertragspartner sind die Hundepension RUDEL 77 und der Eigentümer / Halter des Hundes (im folgenden Kunde genannt). Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er RUDEL 77 gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hundebetreuungsvertrag.
(2) Die Anmeldung des Hundes erfolgt persönlich bei der Schnupperstunde. Bei wiederholter Anmeldung / Folgebuchung ist eine Anmeldung auch telefonisch oder per E-Mail möglich.
(3) Bei Folgebuchungen bestätigt RUDEL 77 dem Kunden die Anmeldung schriftlich, telefonisch oder persönlich und teilt die anfallenden Kosten mit. Eine schriftliche Buchungsbestätigung erfolgt dann per E-Mail oder auf dem Postweg (nach Absprache).
(4) Der Vertrag zwischen dem Hundehalter des in die Hundepension RUDEL 77 gegebenen Hundes kommt erst dann zustande, wenn die vom Kunden unterschriebene Buchungsbestätigung RUDEL 77 vorliegt.
(5) Der Hundehalter versichert, dass der Hund sein Eigentum ist. Der Halter bleibt auch während der Betreuung durch RUDEL 77 im Sinne von § 833 BGB Eigentümer des Tieres (Tierhaltergefährdungshaftung).
(6) Eine Betreuung in der Hundepension kann nur erfolgen, wenn der Hund stubenrein ist und sich sowohl im Haus als auch im Garten adäquat verhält. Markieren im Haus und / oder Zerstören der Einrichtung sowie unablässiges Bellen oder "Buddeln" können unabhängig vom Alter / Erziehungsstand des Hundes in der Pension nicht toleriert werden.
§ 4 Leistungen
(1) RUDEL 77 verpflichtet sich, dem Hund die Räumlichkeiten wie bei der Schnupperstunde besprochen zur Verfügung zu stellen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, den für die Betreuung des Hundes vereinbarten Preis an die Hundepension RUDEL 77 zu zahlen. Dies gilt auch für erfolgte Auslagen von RUDEL 77 an Dritte (für Tierarzt, zusätzliches Futter, wenn das mitgebrachte Futter nicht ausreicht etc.).
(3) Im ausgewiesenen Rechnungsbetrag ist gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer enthalten.
(4) Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich innerhalb dieser Zeit der von der Hundepension RUDEL 77 für die gebuchte Leistung berechnete Preis, so kann der zuvor vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % angehoben werden.
(5) Die Preise können von der Hundepension RUDEL 77 ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich eine Änderung der Leistung und / oder der Anzahl der zu betreuenden Hunde wünscht und RUDEL 77 dieser Änderung zustimmt.
§ 5 Freier Auslauf
(1) Während der vereinbarten Aufenthaltsdauer bietet die Hundepension RUDEL 77 dem Gast mehrmals täglich Freilauf auf dem umzäunten Grundstück. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass sein Hund sich dort frei und ohne Leine bewegen darf und übernimmt die Haftung für alle damit in Verbindung stehenden Risiken. Mit der Angabe „verträglich“, willigt der Hundehalter ein, dass sein Hund mit anderen Hunden freien Auslauf auf dem Gelände bekommt.
(2) Es werden Spaziergänge außerhalb des RUDEL 77-Geländes angeboten. Auch hier besteht je nach Vereinbarung in der Schnupperstunde die Möglichkeit des Freilaufes.
(3) Trotz größter Sorgfalt kann das Risiko einer Entlaufung nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Eine Haftung von RUDEL 77 besteht hier nicht.
§ 6 Impfungen, Krankheiten und Tod
(1) Der Hundehalter versichert bei Abgabe seines Hundes in die Hundepension RUDEL 77, dass dieser über einen gültigen, seinem Alter entsprechenden, aktuellen Impfschutz verfügt. Dies sind Impfungen gegen Staupe, Hepatitis und Parvovirose. Impfungen gegen Tollwut und Zwingerhusten sind erwünscht und sollten dem Hund im eigenen Interesse verabreicht worden sein. Letztere Impfungen (Tollwut, Zwingerhusten) sind jedoch keine Aufnahmebedingungen.
(2) Der gültige Impfausweis ist zur Schnupperstunde mitzubringen, damit der Impfstaus durch RUDEL 77 überprüft werden kann. Ferner ist der Impfausweis bei jeder Betreuung mitzubringen und verbleibt für die Dauer der Betreuung in der Hundepension.
(3) Ohne bestehenden Impfschutz (Grundimmunisierung) kann keine Betreuung erfolgen.
(4) Der Hundehalter versichert bei Abgabe seines Hundes außerdem, dass dieser gesund und frei von Parasiten und ansteckenden Krankheiten für Tiere oder Menschen ist. Wird während des Aufenthaltes ein behandlungsbedürftiger Befall mit Parasiten festgestellt, wird der Hund durch RUDEL 77 einem Tierarzt vorgestellt, um mit entsprechenden Mitteln behandelt zu werden. Die Kosten hierfür gehen zu Lasten des Hundehalters. Die Hundepension RUDEL 77 übernimmt für die Behandlung und deren Folgen keine Gewähr und schließt jeden Schadensersatz aus. Trotz aller Prophylaxe kann es in Ausnahmefällen während des Aufenthaltes zu einer Ansteckung mit Parasiten kommen. Für diesen Fall kann von der Hundepension RUDEL 77 keine Haftung übernommen werden.
(5) Der Verdacht auf eine Erkrankung oder das Wissen über eine chronische Erkrankung bzw. Behinderung des zu betreuenden Hundes und evtl. bestehende Therapien sind ausdrücklich vom Hundehalter bei der Buchung bekannt zu geben. RUDEL 77 übernimmt keine Haftung für kranke Hunde bzgl. einer etwaigen Verschlimmerung der Erkrankung während des Aufenthaltes. Bringt der Hund eine ansteckende Krankheit oder einen Parasitenbefall mit, trägt der Eigentümer dieses Hundes die dadurch entstandenen Kosten (Desinfektion der Räumlichkeiten, Mitbehandlung angesteckter Hunde und Personen oder anderer Tiere). Es muss dem Halter bewußt sein, dass es im Haus sowie im Garten Treppen gibt, die nicht abgesperrt werden (können). Ebenso gibt es einige unebene Bereiche auf dem Gelände.
Auch wenn die Hunde in der Pension eng mit den Inhabern zusammen leben, bedeutet dies nicht, dass eine 24/7-Betreuung und Beaufsichtichtigung jedes Hundes geleistet wird.
(6) RUDEL 77 übernimmt keine Garantie für die Gesundheit des zu betreuenden Hundes. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass bei Erfordernis alle Bemühungen ohne Ansehen der Kosten durch einen Tierarzt oder sonstige Dritte bei Erkrankung oder deren Abklärung oder im Falle eines Unfalles / Verletzung seines Hundes erfolgen sollen. RUDEL 77 ist berechtigt, einen Tierarzt oder Dritten eigener Wahl mit der Behandlung zu beauftragen. Die hierbei entstehenden Kosten werden in voller Höhe durch den Hundehalter übernommen.
(7) Verstirbt ein Hund durch Krankheit oder Unfall, kann mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kein Schadensersatz verlangt werden. Der Hundehalter wird zeitnah über den Tod des Hundes informiert. Das Ausstellen der Bescheinigung über den Tod des Hundes und die Entsorgung des Körpers wird von RUDEL 77 beim Tierarzt veranlasst. Auf Wunsch des Halters wird die Hundepension RUDEL 77 den Tierarzt beauftragen, die Todesursache festzustellen. Die entstehenden Kosten dafür gehen im vollen Umfang zu Lasten des Hundehalters.
§ 7 Läufige Hündin, sog. „Listenhunde“
(1) Aus Rücksicht auf die Hündin sowie die Rüden in der Pension können keine läufigen Hündinnen aufgenommen werden. Sollte der Hundehalter eine Hündin, die während des Aufenthaltes läufig wird, in die Hundepension geben, wird für die dann ggf. auftretenden Folgen (Deckung der Hündin während der Hundepensionszeit) keine Haftung übernommen. Die hieraus ggf. entstehenden Kosten gehen alleine zu Lasten des Hundehalters. Eine bereits erfolgte Buchung wird unsererseits storniert, wenn die Hündin am Tag der Aufnahme in die Pension läufig ist.
(2) Aus versicherungstechnischen Gründen ist es uns nicht möglich, laut § 3 des LHundG NRW als „gefährliche Hunde“ eingestufte Hunde aufzunehmen und zu betreuen. Ebenso wenig können Hunde aufgenommen werden, deren Gefährlichkeit im Einzelfall festgestellt wurde.
§ 8 Haftung
(1) Der Hundehalter versichert, dass der in Betreuung gegebene Hund sein Eigentum ist und eine rechtsgültige Hundehalter-Haftpflichtversicherung besteht (inkl. Fremdbetreuung). Eine aktuelle Bestätigung der Versicherung ist bei der Schnupperstunde vorzulegen.
(2) Die Abgabe des Hundes in die Hundepension erfolgt auf eigene Gefahr des Hundehalters. Der Hundehalter haftet für die durch seinen Hund verursachten Personen-, Sach- oder Vermögensschäden.
(3) Für eigene mitgebrachte Gegenstände des Hundehalters wie Körbe, Decken, Boxen, Spielzeug, Leinen, u. ä. übernimmt die Hundepension RUDEL 77 keine Haftung.
(4) Ohne bestehenden Hundehaftpflichtversicherungsschutz kann keine Aufnahme erfolgen. Wir behalten uns vor, stichprobenartig auch bei Folgebuchungen den Nachweis einzufordern.
§ 9 Erreichbarkeit des Halters in Ausnahmefällen / Notfall-Kontakt
(1) Der Hundehalter wird gebeten, eine Kontaktperson zu nennen, die die Hundepension RUDEL 77 jederzeit nachrichtlich erreichen kann, wenn er während des Aufenthaltes des Hundes nicht selbst erreichbar ist.
(2) Der Hundehalter bzw. die Kontaktperson wird durch RUDEL 77 unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen. Ebenso erfolgt eine Benachrichtigung, wenn der zu betreuende Hund in der Hundepension Aggressions- bzw. Angstverhalten zeigt, das eine gefahrlose Betreuung unmöglich macht. Der Hundehalter hat in diesen Fällen Sorge zu tragen, dass der Hund ggf. durch ihn oder durch die Kontaktperson abgeholt wird, wenn gemeinsam keine andere Lösung gefunden werden kann.
(3) Ist während des Aufenthaltes keine Erreichbarkeit gegeben, handelt RUDEL 77 nach eigenem Ermessen. Bei aggressivem Verhalten des Hundes erfolgt umgehend eine Einzelunterbringung / räumliche Trennung des Hundes von den anderen Pensionsgästen.
§ 10 Nichtabholung (Tierheim / Weiter-Vermittlung)
(1) Der Hundehalter verpflichtet sich, den in die Hundepension gegebenen Hund pünktlich zur vereinbarten Zeit abzuholen.
(2) Bei Nichtabholung wird der Hund nach einer Wartezeit von 10 Tagen einem Tierheim, das die Hundepension aussucht, übergeben. Bis dahin verlängert sich der Vertrag am vereinbarten Abholtag automatisch. Für jeden zusätzlichen Tag ist der jeweilige Tagessatz zu entrichten. RUDEL 77 behält es sich vor, den Hund gegebenenfalls anderweitig unterzubringen, wenn die Hundepension nach der vereinbarten Betreuungszeit ausgelastet ist.
(3) RUDEL 77 behält sich vor, den Hund nach Ablauf der Wartezeit an einen neuen Halter weiter zu vermitteln.
(4) Alle in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten werden dem Hundehalter in Rechnung gestellt.
§ 11 Öffnungszeiten / Betreuungszeiten /
Bring- & Abholzeiten / Pünktlichkeit
(1) Schnupperstunde: Nach Vereinbarung (möglich sowohl innerhalb der Woche als auch am Wochenende)
(2) Die Bring- und Abholzeiten werden nach individueller Vereinbarung und vorheriger Absprache festgelegt, liegen i. d. R. aber nicht vor 7:30 Uhr morgens bzw. nach 21:30 Uhr abends.
(3) Die in der Buchungsbestätigung festgelegten, gemeinsam abgesprochenen Zeiten sind unbedingt einzuhalten. Verändern sich diese (z. B. durch Stau, längere Arbeitszeiten etc.), ist die Pension umgehend zu informieren, um Unruhe und Stress unter den Hunden zu reduzieren und einen reibungslosen Tagesablauf für die Pension zu gewährleisten (Fütterungs- und Ruhezeiten etc.).
§ 12 Zahlungsmodalitäten
(1) Der Hundehalter verpflichtet sich, den im Betreuungsvertrag festgelegten Preis VORAB in Euro zu bezahlen. Dieser Preis ist bis zur nächsten Änderung gültig, die frühzeitig (mindestens 6 Monate vorher) über die Homepage angekündigt wird.
(2) Der Hundepensionspreis kann im Voraus per Überweisung entrichtet werden:
Bank: ING DiBa AG
IBAN: DE 14 5001 5435 2998 83
Kontoinhaber: Michael Simon & Corinna Schäfer
(3) Spätestens bei Abgabe des Hundes in die Hundepension ist der volle Preis bar zu entrichten. Kartenzahlung ist nicht möglich.
(4) Zusätzlich entstandene Leistungen wie Notpension, Verlängerung der Betreuungszeit, Tierarztbesuche o. ä. sind bei Abholung in bar zu bezahlen. Bei Nichtnachkommen der Zahlungspflicht behält sich die Hundepension RUDEL 77 das Recht vor, den Hund so lange einzubehalten, bis der Hundehalter den festgelegten Preis ausgleicht. Die dadurch entstehenden Mehrkosten trägt der Hundehalter.
§ 13 Leistungsstornierung / -Reduzierung / Leistungs-Erhöhung
(1) Buchungen sind für beide Vertragspartner verbindlich. Bei einer Stornierung bzw. Reduzierung durch den Kunden hat dieser die folgenden Stornierungskosten pro Hund und Aufenthalt zu leisten:
Hundepension (Übernachtung / mehrtägige Betreuung):
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keine Stornierungskosten, wenn die Stornierung bzw. Reduzierung mehr als 4 Wochen vor dem vereinbarten Beginn der Betreuung erfolgt.
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Stornierungskosten i. H. v. 20 % des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die Stornierung bzw. Reduzierung zwischen 4 und 2 Wochen vor dem vereinbarten Beginn der Betreuung erfolgt.
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Stornierungskosten i. H. v. 40 % des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die Stornierung bzw. Reduzierung zwischen 2 Wochen und 4 Tagen vor dem vereinbarten Beginn der Betreuung erfolgt.
-
Stornierungskosten i. H. v. 80 % des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die Stornierung bzw. Reduzierung weniger als 4 Tage vor dem vereinbarten Beginn der Betreuung erfolgt.
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Stornierungskosten i. H. v. 90 % des Wertes der bestellten Leistungen, wenn der Hund zum vereinbarten Beginn der Betreuung ohne Mitteilung des Kunden nicht in die Betreuung gegeben wird.
Stundenweise Betreuung:
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keine Stornierungskosten, wenn die Stornierung bzw. Reduzierung mehr als 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn der Betreuung erfolgt.
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Stornierungskosten i. H. v. 90 % des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die Stornierung bzw. Reduzierung weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn der Betreuung erfolgt.
(2) Der Kunde ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass der Schaden für RUDEL 77 nicht gegeben oder geringer ist. Sofern RUDEL 77 die stornierte Leistung im vereinbarten Zeitraum anderweitig gegenüber Dritten erbringen kann, reduzieren sich die Stornierungskosten für den Kunden um den Betrag, den diese Dritten für die stornierte Leistung zahlen, maximal jedoch bis zum Entfallen der gesamten Stornierungskosten.
(3) Bei verspäteter Abholung des Hundes wird der jeweils nächsthöhere Betreuungssatz fällig, ohne dass es einer Verschriftlichung hierzu bedarf. Hierzu zwei Beispiele:
Beispiel 1: Stundenweise Betreuung: Vereinbarte Betreuungsdauer 13:00 bis 19:00 Uhr (6 h) → Abholung erfolgt erst um 21:00 Uhr → Fälligkeit: Satz für 12 h Betreuung.
Beispiel 2: Übernachtung (24 h): Vereinbarte Zeit 13:00 Uhr bis 13:00 Uhr am Folgetag → Abholung erfolgt erst nach 16:00 Uhr → Fälligkeit: Satz für 24 h zzgl. Satz für 6 h.
Die zusätzlich entstandenen Kosten sind bei Abholung in bar zu entrichten.
§ 14 Betriebsgelände
(1) Der Kunde verpflichtet sich, das Betriebsgelände nur nach Aufforderung / Erlaubnis zu betreten. Ein Zutritt zum weiteren Betriebsgelände einschließlich der Freiflächen ist ohne Einverständnis oder Aufforderung nicht erlaubt und erfolgt auf eigene Gefahr.
(2) Die Benutzung der PKW-Parkplätze erfolgt auf eigene Gefahr.
§ 15 Kundendaten / Fotos / Videos
(1) Der Kunde gibt sein Einverständnis, dass die erhobenen Personendaten und sachbezogenen Daten sowie ein Foto des Hundes in die Kundenkartei aufgenommen werden. Diese Daten werden ausschließlich für die professionelle Tierbetreuung genutzt (z. B. Nachweis für das Veterinäramt, erforderliche Angaben beim Tierarzt) und nicht für Werbezwecke genutzt.
(2) Die Hundepension RUDEL 77 behält sich vor, während der Betreuung Fotos oder Videos aufzunehmen. Der Veröffentlichung von Fotos und / oder Videos auf der Homepage und in anderen sozialen Medien stimmt der Hundehalter mit Unterschrift der Buchungsbestätigung zu. Diese Zusage kann jederzeit schriftlich für die Zukunft - jedoch nicht rückwirkend - widerrufen werden.
§ 16 Ablehnungsrecht
Die Hundepension RUDEL 77 hat die Entscheidungsbefugnis, Anfragen und Aufträge jeglicher Art ohne Benennung von Gründen abzulehnen.
§ 17 Schlussbestimmungen (salvatorische Klausel)
Die Vertragssprache ist Deutsch. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen rechtswidrig oder ungültig sein oder werden, so bleiben die weiteren Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Hundepension RUDEL 77 und der Kunde werden die nichtige Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem gewollten rechtlichen und wirtschaftlichen Ergebnis der Vereinbarung der Vertragspartner am nächsten kommt.
Michael Simon
Corinna Schäfer
Rudel 77
Wichtig!
Bitte unbedingt zu jeder Betreuung folgendes mitbringen:
1. Impfpass
2. Nachweis über die Haftpflichtversicherung des Hundes